Nachfolgend aufgezeigte Informationen können in Bezug auf die geplante Einführung des Blatt 100 in der TL/TP KOR aufgezeigt werden. Hintergrund dieses Schrittes ist die Weiterentwicklung des Regelwerkes und damit die Schaffung eines Rahmens für innovative Beschichtungsstoffe und –systeme auf der Basis des derzeitigen Standards nach den Blättern 87/94/95/97 und die Weiterentwicklung der bestehenden Epoxid-und Polyurethanharzbasierten Beschichtungssysteme
hin zu noch längeren Standzeiten (zu erwartenden Schutzdauer von 40 Jahren) she. Abb. 1 Beide Ansätze wurden in einem kleinen Kreis bestehend aus BASt, Industrie (KTA) und Instituten besprochen und konkretisiert.
Grundsätzliche Überlegungen
Performance-Ansatz: Grundsätzlich muss jedes Beschichtungssystem einen definierten Satz von Prüfanforderungen erfüllen, unabhängig von Substrat, Zusammensetzung der Beschichtungsstoff oder Zeitpunkt der Applikation.
VOC-Angabe in g VOC pro m² beschichteter Oberfläche: Zum einfachen Vergleich von Beschichtungsstoffen und Beschichtungssystemen sollen in der Liste der zertifizierten Beschichtungsstoffe die VOC-Emission auf einen Quadratmeter bezogen angegeben werden. Im Sinne der zu erwartenden Umweltgesetzgebung muss der VOC-Gehalt der Beschichtungsstoffe gering gehalten werden (höchstens 25%).
Definition von Beschichtungssystemen/ Aufbauten: Beschichtungssysteme werden vom Hersteller festgelegt und so geprüft, wie sie auch später angewendet werden sollen. Die Beschichtungssysteme bestehen mindestens aus 3 Schichten und werden vom Beschichtungsstoffhersteller festgelegt. Die Sollschichtdicken der Beschichtungssysteme dürfen auf Stahl 400 µm, auf feuerverzinktem Stahl 320 µm nicht unterschreiten.
Zusätzliche Prüfungen: Da die Zusammensetzungen der einzelnen Beschichtungsstoffe nicht mehr festgelegt ist, sind weitere Prüfungen für die Praxisanwendung notwendig:
- Wärmebelastbarkeit (Simulation von Asphaltarbeiten)
- Salzsprühtest = 3000 Std
- Mechanische Beständigkeit bei schlagartiger Verformung (Simulation Splittanprall)
- Ölbeständigkeit